VORSCHRIFTEN DER FLUGZEUG-CHARTER

 

  1. Definitionen
    In diesen Verordnungen, im folgenden als "Verordnungen" bezeichnet, wurden die folgenden Begriffe verwendet, worunter die folgenden Bedeutungen verstanden werden:
    1. GEPÄCK - Gegenstände, die der Passagier im Zusammenhang mit seiner Reise befördert hat;
    2. BROKER - bedeutet Volanti sp. O.o. mit Sitz in Rzeszów, Plac Kilińskiego 2, 35-005 Rzeszów, eingetragen im Unternehmerregister des Bezirksgerichts in Rzeszów, 12. Handelsabteilung des Nationalen Gerichts Register als KRS-Nummer 0000584439, NIP 5170372217, REGON 362922510, als Vertreter der Betreiber tätig;
    3. FLUG - ein Flug, der vom Betreiber zu den im Luftcharterabkommen vereinbarten Bedingungen durchgeführt wird;
    4. PASSENGERLISTE - eine von BROKER auf der Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationen erstellte Liste, einschließlich Name, Nachname, Art der ID, ID-Nummer, Gültigkeitsdatum des ID-Dokuments, Geburtsdatum der Passagiere;
    5. PASSAGIERER - bezeichnet jede Person mit Ausnahme von Besatzungsmitgliedern, die mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens mit Flugzeugen befördert werden sollen oder sind und auf der Passagierliste stehen. Alle die Passagiere betreffenden Bestimmungen dieser Bestimmungen gelten für die von ihnen beförderten Tiere entsprechend.
    6. ANGEBOT - bedeutet ein Angebot im Sinne von Kunst. 66 § 1 des Gesetzes vom 23. April 1964 - Bürgerliches Gesetzbuch (z. B. Journal of Laws, Posten 1025 von 2018), das vom Makler an den Auftraggeber gesendet wurde, nachdem die Verfügbarkeit und Durchführbarkeit des Flugs gemäß den in der Anfrage angegebenen Parametern bestätigt wurde und deren Gültigkeitsdauer ist im Angebot angegeben
    7. BETREIBER - bezeichnet den Luftfahrtunternehmer, der die Beförderung gemäß den im Luftcharterabkommensvertrag enthaltenen Informationen im Sinne der Kunst durchführt. 2 Ziffer 16 des Gesetzes vom 03.07.2002 (konsolidierter Text des Journal of Laws von 2018, Punkt 1183) Das Luftfahrtgesetz;
    8. BESTÄTIGUNG DER BUCHUNG - bezeichnet ein vom Makler übermitteltes Dokument, dh den Abschluss des Flugzeugcharter-Vertrags, der insbesondere das Datum und die Uhrzeit des Fluges sowie den Ort der Abholung am Flughafenterminal enthält, an dem sich die Passagiere zum Lot begeben müssen;
    9. FLUGZEUG - bezeichnet ein Flugzeug im Sinne des Artikels 2 Punkt 1 des Gesetzes vom 03.07.2002 (Datum des Journal of Laws von 2018, Punkt 1183) Das Luftverkehrsgesetz steht dem Betreiber zur Verfügung, mit dem ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird;
    10. AIRCRACE AIRCRAFT AGREEMENT - ist ein Vertrag, der aus einer Reihe von Dokumenten besteht, die aus diesen Bestimmungen, den in der Anfrage enthaltenen Informationen, dem Angebot, der Buchungsbestätigung und allen darin enthaltenen Dokumenten bestehen. zwischen dem Auftraggeber und dem Betreiber geschlossen,
    11. ANFRAGE - bezeichnet Informationen, die vom Besteller in das Formular auf der Website www.volanti.vip eingegeben wurden, um eine anfängliche Bewertung des Loses zu erhalten;
    12. AUFTRAGGEBER - bezeichnet eine Person, die mit dem Betreiber einen Flugzeugchartervertrag über den Broker abschließt.

       

  2. Gegenstand der erbrachten Leistungen
    1. Diese Bestimmungen definieren die allgemeinen Bedingungen des Broker Broker für den Abschluss des Flugzeugcharter-Vertrags.
    2. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass der Broker nur als Vermittler zwischen dem Betreiber und dem Kunden handelt, um das Luftfahrzeug für die Durchführung des Fluges bereitzustellen. Der Betreiber, der das Flugzeug und das Lot ausführt, ist der Betreiber.
    3. Der Betreiber ist für die Ersetzung des Flugzeugs, der Besatzung, des Piloten und die rechtzeitige Durchführung des Fluges gemäß den geltenden Haftungsbestimmungen verantwortlich.
    4. Der Broker ist weder Eigentümer des Flugzeugs, noch führt er den Flug durch. Folglich haftet der Broker nicht für Schäden, Verletzungen, Todesfälle, Verlust von Eigentum oder andere Unfälle, die durch Handlungen des Betreibers oder Unterlassung oder einer mit dem Betreiber in Verbindung stehenden Einheit verursacht wurden.

       

  3. Vertragsabschluss
    1. Der Kunde übermittelt die Anfrage über das auf der Website enthaltene Formular und gibt die für ihn interessante Route und Route von Interesse ein. Unmittelbar nach der Eingabe der vollständigen Daten und dem Versenden der Anfrage erhält der Kunde vorläufige Informationen zur Bewertung dieser Bestellung. Die auf der Grundlage der im Formular eingegebenen Daten vorgenommene Erstbewertung stellt kein Angebot im Sinne der Kunst dar. 66 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
    2. Der Broker kontaktiert den Auftraggeber so bald wie möglich nach Erhalt der Anfrage und informiert ihn über die Möglichkeit des Fluges und die Vertragsbedingungen. Gleichzeitig sendet der Broker den Anbieter im Namen des Betreibers. Das Angebot umfasst insbesondere die Vergütung, das Datum und die Flugstrecke des Fluges sowie das zulässige Gesamtgewicht des Gepäcks. Wenn das Angebot nicht innerhalb von 6 Stunden nach dem Absenden an den Kunden angenommen wird, endet das Angebot.
    3. Um einen Flugzeugchartervertrag abzuschließen, müssen die folgenden Maßnahmen kombiniert werden:
      1. Annahme des Angebots durch Rücksendung der E-Mail durch eine Person, die zur Vertretung des Arbeitgebers befugt ist, oder Scannen des von dieser Person unterzeichneten Angebots;
      2. Zahlung der gesamten Vergütung.
    4. Der Abschluss des Flugzeugchartervertrages erfolgt nach Eingang des angenommenen Angebots beim Broker und der Zahlung der gesamten Lot-Vergütung (je nachdem, welcher Zeitpunkt später kommt). Das Angebot muss vom Auftraggeber oder von Personen akzeptiert werden, die befugt sind, in seinem Namen zu handeln  um es zu präsentieren Die Zahlung des gesamten Entgelts für den Flug muss innerhalb einer Woche nach Annahme des Angebots erfolgen, jedoch nicht später als 72 Stunden vor Beginn des Fluges. Für den Fall, dass das Lot kürzer als 72 Stunden im Voraus reserviert wird, wird die Zahlungsfrist im Angebot angegeben und der unwirksame Ablauf der Frist führt dazu, dass der Flugzeugcharter-Vertrag nicht geschlossen wird.
    5. Nach Erfüllung der unter Ziffer 3.3 genannten Bedingungen sendet der Broker die Buchungsbestätigung, in der der Betreiber den Abschluss des Flugzeugcharter-Vertrags bestätigt.
    6. Mit dem Senden des akzeptierten Angebots an den Broker sendet der Besteller die Passagierliste an den Broker. Wenn sich die persönlichen Daten des Fluggastes in der Passagierliste ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Änderung spätestens 24 Stunden vor dem Flug dem Broker mitzuteilen.

       

  4. Vergütung
    1. Die Zahlung für den Flug ist an das in der Air Charter-Vereinbarung angegebene Konto oder durch die Zahlungskarte durch den externen Zahlungsbetreiber zu zahlen, und zwar zu dem darin angegebenen Datum, Betrag und Währung. Der Vertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass die gesamte Vergütung innerhalb der unter Ziffer 3.4 genannten Frist bezahlt wird. Vorschriften. Wenn die Vergütung nicht rechtzeitig vor dem Datum des Flugbeginns bezahlt wird, ist jegliche Haftung des Brokers und des Betreibers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Charta des Luftfahrzeugs ausgeschlossen.
    2. Auf Antrag des Bestellers kann die Vergütung in einer anderen Währung als der Währung der Angabe im Flugzeugchartervertrag gezahlt werden. In einem solchen Fall teilt der Auftraggeber dem Broker den Wunsch mit, eine Vergütung in einer anderen Währung zu zahlen, und der Broker nimmt eine entsprechende Änderung des Vertrags für die Charter des Flugzeugs vor. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn sich der in der von dem Broker angegebenen Betrag angegebene Betrag geändert hat.
    3. Die Gebühr beinhaltet alle Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Flug, einschließlich Navigationsgebühren, Bearbeitungsgebühren, einschließlich Fluggastgebühren in den Abflughäfen, Treibstoff, Landegebühren, Transfer der Crew zum Hotel vom Flughafen und vom Hotel zum Flughafen, Unterbringung im Hotel, Standardmahlzeit an Bord während des Fluges (Catering).
    4. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für die Beschaffung von Visa und andere vor Ort erforderliche Kosten, Zollkontrollkosten, Zölle, Einwanderungsgebühren, Frachtversicherung, Gebühren für die Verwendung zusätzlicher für das Beladen erforderlicher Ausrüstung sowie sonstige Gebühren und Steuern, die im Zusammenhang mit der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck anfallen zusätzliche Versicherung, die erforderlich ist, um einen Flug über gefährdete Gebiete durchzuführen, Telefonanrufe aus dem Flugzeug und andere Kosten, die dem Betreiber im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen. Die Kosten der oben genannten Aktivitäten oder Dienstleistungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    5. Die Vergütung beinhaltet keine Enteisung und Vereisung. Wenn aufgrund der Witterungsbedingungen oder örtlichen Gegebenheiten ein Enteisungs- oder Vereisungsschutzverfahren erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des entsprechenden Buchungsbelegs zu decken, der die Grundlage für die Zahlung der beantragten Beträge bildet.
    6. Verlangt der Auftraggeber vor dem Datum des Fluges die Änderung der Flugparameter, insbesondere des Flugdatums oder der Flugstrecke, sowie der Anzahl der Fluggäste, so muss der Broker nach einer Bestätigung mit dem Betreiber den Flugchartervertrag nach Möglichkeit ändern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Flugänderung verbundenen Kosten zu tragen. Der geänderte Flugzeugchartervertrag tritt unter der Bedingung in Kraft, dass die Differenz der Vergütung und etwaige zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Änderung der Buchung spätestens zum Datum des Fluges gezahlt werden.
    7. Wenn es nicht möglich ist, einen Flug aus irgendeinem Grund durchzuführen, einschließlich technischer Probleme, Flugzeugausfälle, Wetterbedingungen oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen, bemüht sich der Broker, den Flug durch ein anderes Flugzeug oder einen anderen Betreiber durchzuführen. Falls eine solche Möglichkeit besteht, wird der Broker den Auftraggeber hierüber informieren und dem Broker die mögliche Differenz der Vergütung vorlegen. Wenn der Auftraggeber eine solche Änderung akzeptiert, tritt der geänderte Chartervertrag unter der Bedingung in Kraft, dass der Differenzbetrag spätestens zum Zeitpunkt des Fluges bezahlt wird. Wenn Sie bis 24 Stunden vor dem Abflugdatum keine zusätzliche Vergütung zahlen, bedeutet dies, dass der Flugzeugchartervertrag gekündigt wird. In diesem Fall wird der Arbeitgeber in voller Höhe erstattet, er hat jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung.
    8. Steht dem Auftraggeber ein zur Aufrechnung geeigneter Anspruch gegen den Broker zu, so gilt der Abzug nicht als Zahlung der Vergütung.

       

  5. Nutzungsbedingungen
    1. Da der Broker nur ein Vermittler ist und den Transportdienst nicht ausführt, gelten die von dem Luftfrachtführer festgelegten Beförderungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt gemäß den Flugbedingungen. unabhängig on den oben genannten Bestimmungen bis zum Charterabkommen gelten die folgenden Regeln.
    2. Die Abflugzeit und die Dauer des Fluges, die in der Luftverkehrsabkommensvereinbarung angegeben sind, sind manchmal indikativ und können sich aufgrund der Sicherheit der Passagiere ändern. Der Betreiber haftet nicht für die Verspätung des Luftfahrzeugs aufgrund von Umständen, die ihm nicht zuzurechnen sind, insbesondere im Zusammenhang mit den Wetterbedingungen, den Flughafenzeiten, dem Streckenflug, der Enteisung und dem Flughafenverkehr, den Verspätungen von Fluggästen oder technischen Problemen des Luftfahrzeugs.
    3. Der Flugzeugkommandant kann zur Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere Folgendes entscheiden:
      1. Begrenzung des zulässigen Gewichts des beförderten Gepäcks,
      2. Umleitung des Fluges, einschließlich der Wahl eines alternativen Landeflughafens (bei widrigen Wetterbedingungen oder technischen Problemen des Luftfahrzeugs),
      3. Verspätung oder Änderung des Abreisedatums;
      4. in besonderen Fällen die Annullierung des Fluges, insbesondere bei widrigen Witterungsbedingungen oder technischen Problemen des Luftfahrzeugs,und andere Fragen im Zusammenhang mit Flugzeug und Flug.
        Die Entscheidungen des Aircraft Commander sind für den Auftraggeber und die Passagiere verbindlich
    4. Falls sich das Los aufgrund eines Verschuldens eines der Passagiere verzögert, zahlt der Auftraggeber dem Broker eine Entschädigung gemäß den entstandenen Kosten innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Buchungsbelegs. Der Broker ist berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 350 € pro Stunde Verspätung des Fluges aus Gründen zu verlangen, die dem Kunden oder einem der Passagiere zuzuschreiben sind. Dies schließt nicht das Recht aus, Schadenersatz geltend zu machen, der über die Höhe der reservierten Vertragsstrafen hinausgeht, und auf die Situation der Charter des Flugzeugs in einer solchen Situation zu verzichten.
    5. Der Broker oder Betreiber kann ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder den Fluggästen die Durchführung des Fluges verweigern, den Flug unterbrechen oder seine Route ändern und den Fluggast oder sein Gepäck entfernen, wann immer dies gerechtfertigt ist, insbesondere wenn:
      1. Diese Aktion ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.
      2. Eine solche Maßnahme ist aufgrund des geltenden Rechts eines Staates auf der Flugroute, dem Abflugland oder dem Ankunftsland erforderlich.
      3. Verhalten, körperliche oder geistige Verfassung oder Alter des Passagiers:
        1. zusätzliche Unterstützung durch den Betreiber verlangen, die der Betreiber nicht zur Verfügung stellen kann oder die in der Anfrage nicht mitgeteilt und mit dem Broker vereinbart wurde;
        2. eine Bedrohung für andere Passagiere, Besatzungsmitglieder oder Sachen darstellt oder die Flugsicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährden kann;
        3. verursacht Unannehmlichkeiten für andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder;
      4. Dies ist erforderlich, wenn die Regeln oder Anordnungen des Luftfahrtunternehmens, des Flugzeugkommandanten oder der Kabinenbesatzung nicht befolgt werden.
      5. Der Passagier ist nicht angekommen oder hat die erforderliche Sicherheitsprüfung nicht bestanden.
      6. Der Passagier verfügt weder über einen Personalausweis noch über sonstige Dokumente, die zur Durchführung des Fluges oder nach der Landung erforderlich sind.
      7. Das vom Passagier zur Verfügung gestellte Ausweisdokument erscheint unrechtmäßig erworben oder bestätigt nicht die Identität des Passagiers.
      8. Der Passagier steht nicht auf der Passagierliste.
      9. Die Dienste, die den Gepäck-Sicherheits-Check durchführen, haben festgestellt, dass Gegenstände vorhanden sind, die im Luftverkehr nicht zugelassen sind, wenn der Passagier sich weigert, diese Gegenstände aus dem Gepäck zu nehmen.
      10. Der Passagier steht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln;
      11. Der Passagier macht es seinem Verhalten schwer, Tätigkeiten für Flugzeugbesatzungsmitglieder auszuführen,
      12. Der Passagier ist ganz oder teilweise unpassend oder pflegebedürftig, wenn er vom Kunden nicht erbracht werden kann.
      13. Der Passagier reist auf der Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die Beförderung zulässt, wenn dem Luftfahrzeugbefehlshaber kein ärztliches Zeugnis für die Einreise oder ein für die Luftfahrt geeignetes Gesundheitszeugnis vorgelegt wird.
      14. Der Passagier ist bewaffnet.
    6. Wenn aus unter 5.5 genannten Gründen. Das Los findet nicht statt, wird unterbrochen oder wird verzögert oder geändert. Der Kunde ist verpflichtet, alle hierdurch entstehenden Schäden des Betreibers und des Brokers zu decken.
    7. Der Besteller ist verpflichtet, alle Normen und Zollvorschriften bezüglich Gesundheit, Einwanderungsbestimmungen und sonstigen Vorschriften des Abgangslandes, des Ankunfts- und des Zwischenlandes einzuhalten.
    8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler jedes Mal zu benachrichtigen, wenn das Flugzeug mit Tieren befördert werden soll, und auch, wenn sich unter den Fluggästen Folgendes befindet:
      1. Minderjährige;
      2. Menschen mit Behinderungen oder Personen, die beim Ein- und Aussteigen besondere Unterstützung benötigen;
      3. Schwangere Frauen;
      4. Personen, deren Gesundheitszustand ständige medizinische Versorgung erfordert oder sich während des Fluges verschlechtern kann;
      5. Diplomaten und andere privilegierte Personen, für die gesonderte Bestimmungen ein besonderes Inspektions- und Gepäckverfahren vorsehen.
    9. Keine Benachrichtigung gemäß Ziffer 5.8. kann dazu führen, dass das oben genannte nicht akzeptiert wird Menschen an Bord eines Flugzeugs oder Mangel an angemessenen Dienstleistungen und können nicht angeben und begründen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
    10. Der Betreiber kann vom Auftraggeber ein ärztliches Attest beantragen, das einem bestimmten Fluggast die Flugreise ermöglicht, oder eine Erklärung des Fluggasts, in der bestätigt wird, dass der Gesundheitszustand des Fluggastes für Flugreisen geeignet ist.
    11. Der Luftfahrtunternehmer kann die Flugleistung aus Sicherheitsgründen von den in Nummer 5.8 angegebenen Personen abhängig machen. a) - d) von der Anforderung, dass sie von einem anderen Passagier begleitet werden müssen, der ihnen die erforderliche Unterstützung leisten kann.
  6. Einchecken - Gepäck
    1. Der Kunde ist für die rechtzeitige Ankunft aller Passagiere und ihres Gepäcks am Abholungsort verantwortlich. Der Treffpunkt ist in der Buchungsbestätigung angegeben, kann jedoch in besonderen Fällen per SMS oder E-Mail geändert werden. Die geänderte Sammelstelle ist für Passagiere verbindlich.
    2. Alle Passagiere sind verpflichtet, im Voraus am Treffpunkt zu erscheinen, um die Sicherheits- und Gepäckkontrolle zu bestehen.
    3. Passagiere müssen einen gültigen Ausweis und andere Dokumente vorlegen, die im Abflugland, im Zwischenland und im Ankunftsland erforderlich sind.
    4. Die Nichteinhaltung einer der oben genannten Bedingungen schließt die Verantwortung des Brokers und des Betreibers aus, die Flugdurchführung abzulehnen oder den Passagier an Bord des Flugzeugs zu nehmen. Insbesondere ist der Broker nicht verpflichtet, den Flugtermin in einer solchen Situation zu ändern. Entscheidet sich der Broker für eine Änderung des Flugdatums, so ist der Besteller verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu übernehmen, die dem Broker oder dem Betreiber aus diesem Grund entstehen.
    5. Im Falle einer Verspätung des Fluges trägt der Kunde aus anderen Gründen als vom Betreiber, Broker oder höherer Gewalt alle Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten oder sonstige Kosten, die sich aus der Verspätung ergeben. Alle diese Kosten, die dem Broker oder dem Betreiber entstehen, sollten vom Besteller getragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass ein Passagier keinen Zutritt zum Ankunftsland hat.
    6. Als Teil des Fluges befördert der Betreiber kein aufgegebenes Gepäck. Passagiere, die mit Flugzeugen befördert werden, erhalten keine Bordkarten für das Flugzeug.
    7. Die Passagiere selbst identifizieren ihr Gepäck im Flugzeug, bevor sie es in das Flugzeug laden. Der Flugzeugkommandant ist dafür verantwortlich, die Identifizierung des Gepäcks durch die Passagiere zu überwachen. Gepäck, das von keinem Passagier identifiziert wurde, darf nicht in das Flugzeug geladen werden.
    8. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass sich die von ihm angegebenen Passagiere mit diesen Bestimmungen vertraut machen und alle für den Lufttransport erforderlichen Pass- und Visabestimmungen erfüllen. Passagiere dürfen auf der Grundlage einer schriftlichen Passagierliste an Bord gehen.
    9. Das zulässige Gewichtslimit für Gepäck wird im Angebot angegeben. Die Höhe des Gepäcks, das maximale Gewicht und seine Abmessungen hängen von der Art des Luftfahrzeugs und der Anzahl der Passagiere unter Berücksichtigung der Flugsicherheitsregeln ab.
    10. Passagiere sind nicht berechtigt, Gepäck zu befördern, das die Sicherheit des Fluges gefährden kann, gefährliches Material enthält oder nicht zur Beförderung auf dem Luftweg zugelassen ist. Alle Fluggäste sind verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Beförderungsvorschriften der Beförderungsunternehmen einzuhalten

       

  7. Verantwortung der Parteien
    1. Der Broker haftet gegenüber dem Besteller oder dem Passagier nicht für Änderungen oder Stornierungen eines Fluges, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Betreibers ergeben. In dieser Situation kann der Auftraggeber seine Ansprüche nur an den Betreiber richten.
    2. Der Broker haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für das Versagen oder die Erfüllung von Pflichten des Betreibers aus diesem Vertrag, die durch höhere Gewalt, ungünstige Witterungsbedingungen, Arbeitskämpfe, Streiks oder Blockaden oder aus einem anderen, vom Broker oder dem Betreiber nicht zu vertretenden Grund verursacht wurden, einschließlich Unfällen oder Pannen ein Flugzeug, seine Motoren oder sonstige Teile oder Maschinen oder Ausrüstungen, die im Zusammenhang mit dem Los verwendet werden, sowie aus den Umständen des Kunden oder eines der Passagiere.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kosten, die dem Makler oder dem Betreiber entstanden sind, zu erstatten, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, der Passagiere oder ihrer Angestellten oder Mitarbeiter entstanden sind.
    4. Ein Anspruch auf Beschädigung des Gepäcks kann nicht geltend gemacht werden, wenn die zur Beanstandung befugte Person nicht unmittelbar nach Feststellung des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Gepäcks, und im Falle einer verspäteten Zustellung des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe des Gepäcks keine Beschwerde eingelegt hat die Verfügung des Passagiers. Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen und vor den oben genannten Terminen versandt werden.

       

  8. Verhaltensregeln während des Fluges
    1. Die Beförderung von Passagieren unterliegt den in den Bestimmungen des Betreibers festgelegten Beförderungsbedingungen.
    2. Der Auftraggeber stellt den Broker frei - mit allen Ansprüchen, Verpflichtungen und Verfahren gegen ihn, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers oder eines der Passagiere im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, den vom Beförderer festgelegten Beförderungsbedingungen, Genehmigungen, Genehmigungen, Lizenzen oder Rechten ergeben, auf deren Grundlage der Flug stattfindet .
    3. Der Auftraggeber muss den Schaden, den ein Passagier während des Fluges verursacht hat, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Buchungsunterlagen abdecken.
    4. An Bord des Flugzeugs darf nicht geraucht werden.

       

  9. Kündigung des Vertrages
    1. Der Flugzeugchartervertrag kann vom Betreiber oder einem in seinem Namen handelnden Broker ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn
      1. Der Auftraggeber erfüllt nicht die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrags, der sich aus oder im Zusammenhang mit dem Flugzeugcharter-Vertrag ergibt.
      2. Der Auftraggeber hat gegen seine Verpflichtungen oder Bestimmungen des Aircraft Charter Agreement oder dieser Bestimmungen verstoßen.
      3. Der Kunde hat Insolvenz oder Umstrukturierung beantragt;
      4. Die Außerbetriebnahme wurde eingeleitet oder es werden Schritte unternommen, um den Auftraggeber zu liquidieren oder zu kündigen.
      5. einer der Fluggäste ist nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Abholort am Flughafen;
      6. Die Handlung des Auftraggebers oder eines der Passagiere kann den Ruf oder das Image des Brokers beeinträchtigen.
      7. Der Auftraggeber liefert die Passagierliste nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflugdatum.
    2. Kündigung des Vertrages aus unter 6.1 genannten Gründen. berechtigt den Broker, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Vergütung zu verlangen. Dies schließt die Möglichkeit des Brokers nicht aus, einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden zu fordern. Der Auftraggeber entbindet den Broker von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages aufgrund der Bestimmungen in Ziffer 6.1. einschließlich der Ansprüche von Fluggästen im Zusammenhang mit der Nichtdurchführung des Fluges.
    3. Kein Auftreten eines der Passagiere an dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Abholungsort mit der geplanten Abflugzeit (No-Show) führt nicht zur Aussetzung des Fluges. In einer solchen Situation wartet der Betreiber nach Möglichkeit bis zu 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit auf den Passagier. Wenn der Flug aufgrund fehlender rechtzeitiger Zustellung aller Fluggäste nicht stattfindet oder stattfindet, jedoch nicht alle in der Passagierliste aufgeführten Fluggäste übertragen werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vergütung.
    4. Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen vom geschlossenen Flugzeugchartervertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt des Vertrages durch den Auftraggeber hat der Broker das Recht, die folgenden Vertragsstrafen zu verlangen:
      1. 30% der Vergütung, die im Flugzeugcharterabkommen angegeben ist - im Falle eines Rücktritts aus dem Vertrag spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Beginn des Fluges;
      2. 50% der Vergütung, die in der Vereinbarung über den Flugzeugcharter angegeben ist - im Falle eines Rücktritts aus dem Vertrag spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Fluges;
      3. 100% der Vergütung, die im Flugzeugcharterabkommen angegeben ist - im Falle eines Rücktritts aus dem Vertrag später als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Fluges;
        Der Makler kann Schadensersatz verlangen, der die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.
    5. Ein Betreiber oder ein in seinem Namen handelnder Broker kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn ein Flug aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund technischer Probleme, Fehlfunktionen des Flugzeugs, Wetterbedingungen oder anderer Gründe, die außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen. Punkt 4.7. entsprechend anwenden.

       

  10. Schlussbestimmungen
    1. Dieser Vertrag unterliegt polnischem Recht und der Gerichtsbarkeit polnischer Gerichte.
    2. Jeglicher Schriftverkehr, der sich auf die Umsetzung des Flugzeugcharterabkommens bezieht, sollte, sofern die Verordnungen nichts anderes vorsehen, in Form eines Dokuments abgefasst werden, andernfalls nichtig. Als Dokumentformular verstehen die Parteien insbesondere die Abgabe einer Absichtserklärung mit Hilfe einer E-Mail, sofern sie die Identifizierung des Absenders zulässt, sowie den vom Auftraggeber unterzeichneten Scan des akzeptierten Angebots. Um den Charterflugvertrag durch den Auftraggeber kündigen oder vom Vertrag zurücktreten zu können, ist es erforderlich, die Schriftform unter Strafe der Nichtigkeit zu halten.
    3. Der Auftraggeber darf keine Rechte oder Pflichten aus dem Aircraft Charter Agreement ohne Zustimmung des Brokers auf einen Dritten übertragen.
    4. Das Recht auf Entschädigung erlischt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Ankunft im Bestimmungshafen oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, zu dem das Flugzeug hätte eintreffen sollen oder wenn die Beförderung unterbrochen wurde, keine Forderung angemeldet wurde. Die Berechnungsmethode für die vorstehende Frist richtet sich nach dem Recht des zuständigen Gerichts.